Wer Umsatz generiert, kann mehrwertsteuerpflichtig werden - dies innerhalb und ausserhalb der Schweiz. Die Praxisumsetzung gestaltet sich leider nicht immer ganz so einfach. Hier kommen wir ins Spiel. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung unterstützen wir international tätige Schweizer Unternehmen oder in der Schweiz agierende ausländische Unternehmen bei der gesetzeskonformen Abwicklung der Mehrwertsteuer. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung (Registrierung, Vorbereitung und Einreichung MWST-Abrechnungen, Korrespondenz mit Behörden usw.)
Da die Komplexität, die formalen Anforderungen und die Häufigkeit von Reformen im ausländischen Umsatzsteuerrecht zunehmen, lohnt es sich, einen Spezialisten an der Seite zu haben. Als Teil eines internationalen Netzwerks können wir in folgenden Bereichen unterstützen:
Optimierung der Steuerstrategie und -abläufe
Neustrukturierung von Waren- und Dienstleistungsströmen
Reduktion der Umsatzsteuerbelastung im Ausland und Suche nach effizienten Wegen der Rückerstattung
Mehrwertsteuer-registrierung (Fiskalvertretung) und Compliance in der EU und weltweit
Anpassung von IT- Systemen wie SAP
Unternehmen, die im internationalen Warenhandel tätig sind, müssen darauf achten, alle Vorschriften einzuhalten, ihre Kosten unter Kontrolle zu halten und gleichzeitig ihre Effizienz zu steigern. Manchmal sind nur wenige Anpassungen erforderlich, um Waren mit Präferenzursprung zollfrei ein- oder auszuführen. Wir können dabei unterstützen. Unser Service umfasst:
Prüfung nationaler und internationaler Zollprozesse und Risiken sowie Optimierungspotenzial
Ermittlung von Streitigkeiten in Zollangelegenheiten
Anträge für Verfahrenserleichterungen
verbindliche Zollauskünfte
Informationen über Neuerungen in der Schweiz, EU und weltweit
Präferenzieller Warenursprung, Warenverkehrsbescheinigungen im internat. Netzwerk, inkl. MWST- und Zollaspekte, effiziente Rückerstattungswege weltweit, Optimierungspotentiale sowie Langzeit-Lieferantenerklärungen
Partner, Leiter Indirect Taxes
Dr. oec HSG, dipl. Steuerexperte, CAS FH in Unternehmensnachfolge
manuel.vogel@kreston.chSenior Manager Indirect Tax
MAS in MWST, LL.M. VAT, CAS in Zollrecht
tatiana.rhyn@kreston.chWird ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig und muss sich im Schweizer Mehrwertsteuerregister eintragen lassen, ist es obligatorisch, eine Steuervertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz zu bestimmen.
Durch die Ernennung eines Fiskalvertreters wird in der Schweiz keine Betriebsstätte begründet.
Ein Fiskalvertreter wird aber beispielsweise benötigt, wenn ein ausländisches Unternehmen die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern will (Vorsteuerrückerstattung).
Als Fiskalvertreter übernehmen wir grundsätzlich alle Rechte und Pflichten der ausländischen Gesellschaft. Insbesondere übernimmt das Unternehmen die Pflicht, sämtliche Steuererklärungen und andere (statistische) Meldungen fristgerecht einzureichen und die sich daraus ergebenden Steuern zu bezahlen.
Ein Steuervertreter ist auch erforderlich, wenn ein ausländisches Unternehmen die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern will (Vorsteuerrückerstattung).